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«Kliniki Germanii», nachfolgend „der Antragnehmer“ genannt, vertreten durch eine aufgrund der Satzung handelnde Rechtsperson MCHC EOOD (EIK: 206620177), einerseits, und der Anwender/die Anwenderin der Webseite kliniki.de, nachfolgend „der(die) Auftraggeber(in)“ genannt, anderseits, stimmen hiermit zu, die Bedingungen dieses Vertrages einzuhalten. Der o. e. Vertrag tritt in die Kraft seit dem Zeitpunkt der Bezahlung der durch den Auftragnehmer ausgestellten Rechnung von dem Auftraggeber. In der Rechnung werden die Angaben des Auftragnehmers und des Auftraggebers, sowie der Umfang der erbrachten Dienstleistungen, der Endpreis der Dienstleistungen, und andere Daten angegeben. Die Rechnung ist ohne die Unterschrift des Auftragnehmers gültig.

  1. Vertragsgegenstand

1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages Organisations- und Serviceleistungen (nachfolgend  „die Leistungen“) bei der diagnostischen Untersuchung und eventuellen Behandlung in Deutschland zu organisieren und zu erbringen.

Der Auftraggeber wird alle finanziellen Fragen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Untersuchung (Diagnostik), Behandlung und behandlungsbezogenen Maßnahmen ausschließlich mit dem Auftragnehmer vereinbaren und regeln.

  1. Der Auftragnehmer erbringt für die Kunden des Auftraggebers folgende Dienstleistungen: Erstbearbeitung der Dokumente, Auswahl der Klinik und des Behandlungspersonals, Unterstützung bei der Visumserteilung, Organisation von Arztterminen, Betreuung des Patienten während der Behandlung usw. Die Kosten für die Leistungen des Auftragnehmers sind in der Anlage zum Vertrag aufgeführt, die ein Bestandteil des Vertrages ist.

 

2.Verpflichtungen und Rechte der Parteien

2.1.Der Auftraggeber verpflichtet sich:

— rechtzeitige Zahlungen an den Auftragnehmer für die erbrachten Leistungen zu entrichten;

— dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen (Rechnungen, Auszüge aus Krankenakten, Epikrisen usw.) zur Verfügung  zu stellen, um die Kosten der erbrachten Leistungen zu verrechnen;

— die Ein- und Ausreisebestimmungen des Landes, in dem die Untersuchung und Behandlung durchgeführt werden, einzuhalten.

 

2.2.Der Auftragnehmer verpflichtet sich:

— Kundenaquise und Veröffentlichung von relevantem Text und Bildmaterial über den Auftraggeber

— Bereitstellung von Vermittlungsdiensten im Bereich: Organisation von Behandlungen, Dolmetschen und Übersetzen, Fernkonsultationen.

-Aufzeichnungen über Art, Zeitpunkt, Umfang und Kosten der erbrachten Dienstleistungen sowie über die vom Auftraggeber erhaltenen Geldmittel zu führen;

-den Auftraggeber unverzüglich über die folgenden Ereignisse zu informieren:

— die Umstände, die zu einer Reduzierung der Dienstleistungen führen können;

— die Feststellung einer Krankheit (eines Zustands) der Kunden des Auftraggebers, deren Behandlung und Untersuchung nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehören;

— die Notwendigkeit, dem Auftraggeber eine Dienstleistung zu erbringen, die nicht in der Liste der vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen enthalten ist;

— die Unterstützung bei der Erteilung von Visa zu leisten;

-die medizinische Dokumente (Bescheinigungen, Rezepte, Zertifikate usw.) an die Kunden des Auftraggebers zu übermitteln;

— eine optimale Auswahl einer medizinischen Anstalt/eines Facharztes zu ermöglichen;

— Konsultationen zu vermitteln und Vertragsformalitäten mit Kliniken/Fachärzten zu erledigen;

— die Abholung für die Kunden des Auftraggebers am Flughafen zu organisieren;

— die Begleitung durch einen qualifizierten Dolmetscher zu organisieren;

— Hotel auszuwählen und Zimmer zu reservieren;

— auf Kosten des Auftraggebers Medikamente für die verordnete Behandlung zu beschaffen;

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ordnungsgemäße Erfüllung der vom Auftraggeber im Rahmen dieses Vertrages übernommenen Verpflichtungen zu verlangen;

Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrages übernommenen Verpflichtungen zu verlangen.

 

 

 

3.Vertraulichkeit

3.1. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, die Vertraulichkeit von Informationen zu wahren, die sie im Rahmen der Erfüllung der Bedingungen dieses Vertrages erhalten. Die Weitergabe von Informationen an die Dritten, die nicht unmittelbar an der Erbringung von Dienstleistungen durch den Auftragnehmer beteiligt sind, oder die sonstige Offenlegung von Informationen, die im Rahmen dieses Vertrages als vertraulich anerkannt werden, darf nur mit der schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei erfolgen und nur in den Fällen, die in den geltenden Rechtsvorschriften des Landes, wo die Behandlung erfolgt, vorgesehen sind.

3.2 Die Daten der privaten Kunden des Auftraggebers werden in Übereinstimmung mit dem russischen föderalen Datenschutzgesetz Nr. 152- ФЗ „Über persönliche Daten“ verarbeitet und gespeichert, mit Ausnahme der Bürger der Europäischen Union. Daten von EU-Bürgern werden in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (General Data Protection Regulation) gespeichert und bearbeitet.

 

 

4.Zahlungsverfahren

4.1. Eine vorläufige Berechnung der Kosten für die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten medizinischen Erstinformationen / Auszüge aus der Krankenakte (Epikrise). Der Auftragnehmer erstellt eine vorläufige Verrechnung und eine vorläufige Rechnung für die erbrachten Dienstleistungen.

4.2. Der Auftraggeber bezahlt dem Auftragnehmer 100 % der Kosten für seine Dienstleistungen. Die Bezahlung kann per Überweisung auf das Bankkonto oder in bar vor der Behandlung erfolgen.

4.3. Einmalige und zusätzliche Zahlungen/Kosten, die nicht im vorläufigen Kostenvoranschlag enthalten sind, werden vom Auftraggeber oder seinen Kunden gemäß den vom Auftragnehmer ausgestellten Rechnungen (Dienste des medizinischen Dolmetschers, Patiententransferdienste usw.) in bar vor Ort bezahlt.

4.4. Der vorläufige Gesamtbetrag des Vertrags wird von den Parteien auf der Grundlage eines vorläufigen Kostenvoranschlags/einer vorläufigen Rechnung für Diagnostik, Behandlung und behandlungsbezogene Tätigkeiten festgelegt und vereinbart. Übersteigt der Umfang der Untersuchungen, Behandlungen, Operationen und postoperativen Maßnahmen den vorläufigen Gesamtbetrag des Vertrages, ist der Patient verpflichtet, die Differenz (per Überweisung oder in bar) gesondert auf der Rechnung zu bezahlen.

4.5. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach tatsächlicher Erbringung der Leistungen eine Schlussrechnung aus.

4.6. Nach Beendigung der Behandlung erfolgt die Endabrechnung gemäß der Rechnung für die ärztlichen Leistungen und den Leistungsnachweisen für die Dolmetscherleistungen und Überweisungen. Im Falle einer Überzahlung in Bezug auf die vorläufige Rechnung (Satz 4.1.) ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Differenz zu erstatten. Im Falle einer Überzahlung in Bezug auf die vorläufige Rechnung (Satz 4.1.) hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Differenz zu erstatten.

4.7. Die Preise für Dienstleistungen können durch eine Vereinbarung der Parteien geändert werden, die gemäß Satz 7..2 dieses Vertrags ausgeführt wird.

 

 

 

 

 

 

 

5.Haftung der Parteien

 

5.1. Die Vertragsparteien können während der gesamten Laufzeit des Vertrages gegenseitige Ansprüche in Bezug auf Verstöße im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages schriftlich geltend machen. Liegt ein Anspruch einer Vertragspartei vor und stimmt die andere Vertragspartei diesem zu, so muss die schuldige Vertragspartei innerhalb von 3 Tagen eine Erklärung abgeben, die Versäumnisse korrigieren und die Anforderungen des Anspruchs bei der weiteren Arbeit berücksichtigen.

 

 

5.2. Keine der Vertragsparteien haftet für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Verpflichtung durch das Eintreten höherer Gewalt unmöglich gemacht wird. Die „höhere Gewalt“ bedeutet die Umstände höherer Gewalt, die nach Abschluss des Vertrags/Abkommens infolge von Ereignissen außergewöhnlicher Art eintreten, die weder vorhersehbar waren noch durch zumutbare Maßnahmen verhindert werden konnten und die eine Partei nicht beeinflussen kann und für deren Eintritt sie nicht verantwortlich ist. Zu diesen Umständen gehören insbesondere nicht  die Pflichtverletzungen der Vertragspartner der Parteien, die Nichtverfügbarkeit von Waren oder Dienstleistungen, die für die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags auf dem Markt benötigt werden, und das Fehlen der erforderlichen Geldmittel bei der Parteien.

 

 

 

5.3. Die Frist für die Erfüllung der Verpflichtungen unter diesem Abkommen wird im Verhältnis zur Dauer der Umständen höherer Gewalt verlängert.

 

5.4. Die Partei, für die die Erfüllung der Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt unmöglich geworden ist, ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über den Eintritt, die voraussichtliche Dauer und die Beendigung der genannten Umstände zu informieren.

 

 

5.5. Die Wirkungsdauer solcher Umstände ist von der jeweils zuständigen Behörde oder öffentlichen Stelle zu dokumentieren.

 

5.6. Wenn der Auftraggeber die Rechnungen des Auftragnehmers nicht rechtzeitig bezahlt oder sich der Zahlung entzieht, schuldet der Auftraggeber 0,1 % pro Tag der verspäteten Zahlung (Verzugszinsen). Die Zahlung der Vertragsstrafe entbindet den Auftraggeber nicht von der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag.

 

 

5.7. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die von den Kliniken oder Ärzten erbrachten medizinischen Leistungen und für die Wartezeiten des Arztes oder andere von den Dritten erbrachten  Leistungen. Ansprüche des Kunden des Auftraggebers in Bezug auf die Behandlung und die Ergebnisse der Behandlung sind vom Auftragnehmer an die behandelnde Klinik weiterzuleiten.

 

 

 

6.Meldungen und Mitteilungen

6.1. Alle Meldungen und Mitteilungen der Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Vertrages sind schriftlich in russischer Sprache zu verfassen.

 

6.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, sich gegenseitig innerhalb von drei Tagen über Änderungen ihrer Anschriften oder Angaben in russischer Sprache zu unterrichten.

7.Vertragsdauer, Änderung und Kündigung des Vertrages

7.1. Dieser Vertrag tritt mit der Begleichung der Rechnung des Auftragnehmers in die Kraft. Der Vertrag und die Rechnung müssen nicht von den Parteien unterzeichnet werden und der Vertrag wird im gegenseitigen Einvernehmen von den Parteien schriftlich gekündigt.

7.2. Die Vertragsbedingungen können von den Parteien aufgrund der Verabschiedung entsprechender Rechtsakte oder auf Vorschlag einer der Parteien geändert oder ergänzt werden. Die Angebote der Vertragspartei zur Änderung oder Ergänzung der Bedingungen des Vertrages werden von der anderen Vertragspartei innerhalb einer Woche nach ihrem Eingang bei dieser Vertragspartei geprüft. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag sind gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet sind.

 

7.3. Dieser Vertrag kann vor seinem Ablauf im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien, das als Vertrag ausgefertigt und vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer unterzeichnet wird, gekündigt werden.

 

8.Verfahren zur Beilegung der Streitigkeiten

8.1. Alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben können, werden von den Parteien möglicherweise durch die Verhandlung beigelegt.

8.2. Im Falle dass die Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten nicht durch die Verhandlung beigelegt werden können, so sind sie nach dem geltenden deutschen Recht zu entscheiden.

9.Zusatzbedingungen

9.1. Der Auftraggeber und seine Begleitpersonen haften für alle Schäden, die sie Dritten gegenüber verursachen, einschließlich Schäden an Gebäuden und Einrichtungen.

 

9.2 Der Auftragnehmer und seine jeweiligen Partner haften in keinem Fall für Personen- oder Sachschäden, die dem Auftraggeber in Deutschland entstehen und die nicht im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen.

 

 

9.3 Bei Nichterscheinen des Auftraggebers am Ort der Leistungserbringung oder bei Nichterbringung der zuvor vereinbarten Leistungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber den unter der vorläufigen Rechnung gezahlten Betrag zurückzuzahlen, abzüglich der Kosten für die vom Auftragnehmer geleistete Arbeit (Übersetzungen, Bearbeitung von Dokumenten, Anfragen an Kliniken, Ausstellung von Garantieschreiben, Vorbereitung des für die Erteilung eines medizinischen Einreisevisums erforderlichen Dokumentenpakets für den Patienten, Rückübersetzungen, Telefongespräche usw.).

 

9.4 Bei der Bezahlung von Rechnungen direkt an Kliniken oder Ärzte durch den Auftraggeber und bei Streitigkeiten in finanziellen Angelegenheiten zwischen dem Auftraggeber und der Klinik oder den Ärzten beteiligt sich der Auftragnehmer nicht an der Streitbeilegung, erkundet nicht die Richtigkeit der ausgestellten Rechnungen und beantragt keine Rückzahlung.

 

 

Die Adressen und Bankverbindungen der Parteien sind in der Rechnung vom Auftragnehmer anzugeben.

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